NaturheilverfahrenSelbstverständnis der klassischen Naturheilverfahren

Die klassischen Naturheilverfahren betrachten sich als festen Bestandteil der Medizin. Was steckt hinter den Begrifflichkeiten wie z.B. Komplementärmedizin?

Mänlicher Arzt mit einem Rezeptbuch und Gläsern mit Naturheilpflanzen auf dem Tisch.
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Naturheilverfahren: Verfahren mit langer Geschichte, operablen Definitionen sowie plausiblen Wirkmechanismen.

von Rainer Stange

Inhalt 

Verhältnis zur Komplementärmedizin

Wirkbedingungen der Naturheilverfahren?

Kritischer Ausblick

Die klassischen Naturheilverfahren betrachten sich insbesondere in den deutschsprachigen Ländern als fester Bestandteil der Medizin. Sie werden in der Approbationsordnung für Ärzte als prüfungsrelevantes Wissen (im sog. Querschnittsbereich 12: Physikalische Medizin, Rehabilitation, Naturheilverfahren) für das Medizinstudium angeführt [1], zusätzlich als ärztliche Weiterbildung für die Zusatzbezeichnung „Naturheilverfahren“ angeboten, überwiegend von Ärzten ausgeübt und halten einer wissenschaftlichen Überprüfung stand. Auch in der neuen Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer aus 2018 ist die alte Formulierung „Die Zusatz-Weiterbildung Naturheilverfahren umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Anregung der individuellen körpereigenen Ordnungs- und Heilkräfte durch Anwendung nebenwirkungsarmer oder nebenwirkungsfreier natürlicher Mittel.“ unverändert enthalten [2].

Laut Bundesärztekammer führten Ende 2018 16 111 deutsche Ärzte, entsprechend 4,1 % der knapp 400 000 berufstätigen Ärzte diese Zusatzbezeichnung (der Anteil der berufstätigen Ärzte wird für die Gebiete bzw. Zusatzbezeichnungen leider nicht berichtet) [3]. Ca. 3000 von Ihnen sind in der größten und ältesten Fachgesellschaft, dem Zentralverband der Ärzte für Naturheilverfahren und Regulationsmedizin e.V. (ZAEN, gegründet 1951) organisiert, die nach ca. 20 Jahren Aufbau und Praxis eines intensiven Kurssystems mit nur interner Anerkennung 1972 erfolgreich Verhandlungen mit der Bundesärztekammer für eine curricular umrissene, bundesweite Weiterbildung „Naturheilverfahren“ aufnahm. Begriffe wie „Naturheilarzt“ tauchen übrigens bereits 1848 in der Literatur auf, lange bevor man irgendwo in der Welt auch nur annähernd an so etwas wie ärztliche Fachgebiete oder andere Formen der Spezialisierung dachte.

Zusammenfassung

Die klassischen Naturheilverfahren betrachten sich als fester Bestandteil der Medizin: Sie werden im Medizinstudium als prüfungsrelevantes Wissen angeführt und zusätzlich als ärztliche Weiterbildung für die Zusatzbezeichnung „Naturheilverfahren“ angeboten. Es handelt sich um eine traditionsreiche, gut regulierte und erfolgreiche ärztliche Spezialisierung. Vermutlich hält sie auch einer kritischen Überprüfung stand, diese wird allerdings kaum angestrengt.

Vor dem Hintergrund verschiedener, pragmatisch geprägter und nicht ausdiskutierter Begrifflichkeiten wie Komplementärmedizin lässt sich konstatieren: Naturheilverfahren verstehen sich explizit durch die Therapieauswahlkriterien wie beanspruchte Wirkmechanismen und nicht relational zu einer wie auch immer gewähnten Mainstream-Medizin.

Eine Auflistung der zugehörigen „natürlichen Mittel“ [1] scheint einfach:

  • Hydro-/Thermo-/Balneo-/Klimatherapie
  • Ernährungstherapie und Fasten
  • Bewegungstherapie
  • Phytotherapie
  • Ordnungstherapie

Hält diese so oder ähnlich gerne vorgetragene Skizze einer traditionsreichen, gut regulierten und erfolgreichen ärztlichen Spezialisierung einer kritischen Überprüfung stand? Vermutlich ja, sie wird allerdings kaum angestrengt. Trotz vieler Unzufriedenheit, z. B. mit der Politik der Kostenträger, ist man insbesondere aus Sicht eines niedergelassenen Arztes gewohnt, mit dem breitem Interesse der Bevölkerung im Rücken eine gewisse Akzeptanz und Positionierung der Naturheilverfahren im Gesundheitswesen erreicht zu haben.

Verhältnis zur Komplementärmedizin

Zunächst ist zu festzuhalten, dass in der deutschsprachigen naturheilkundlichen Szene die Frage nie ernsthaft diskutiert wurde, ob man sich dem in den 1980er-Jahren geprägten Gebiet „Komplementärmedizin“ überhaupt zugehörig fühlte.

Begriffe

Auf der nationalen Ebene spielte dies zunächst keine große Rolle, da unklar war, ob sich dieser Kunstbegriff und ein damit zu verbindendes Konzept überhaupt durchsetzen würden. International dagegen, insbesondere im angloamerikanischen Verständnis, wurde dagegen sehr schnell im raschen Siegeszug von „Complementary Medicine“ etwa in den 1990er-Jahren klar, dass sich hier die ganze Naturheilkunde, ja sogar weite Teile der Physikalischen Medizin subsummieren mussten. In diesem Trend ergab sich internationales Interesse auch an mitteleuropäischen Naturheilverfahren, Zusammenarbeit, Teilnahme an Konferenzen, Publikationen in peer-reviewten Zeitschriften, alles unter der Flagge der Komplementärmedizin.

Eine solche pragmatisch geprägte Nutzung einer neuen Begrifflichkeit konnte nur aufgrund einer fehlenden, oder nur als fehlend gewähnten, weil verschüttet abgelegten Tradition wie in den USA erfolgen. Aus Platzgründen kann auf Einzelheiten dieser sehr wichtigen Frage hier nicht eingegangen werden. Ein wichtiges Fazit könnte sein, dass sich Naturheilverfahren weiterhin explizit durch Therapieauswahlkriterien wie beanspruchte Wirkmechanismen verstehen und nicht relational zu einer wie immer gewähnten Mainstream-Medizin als „alternativ“, „komplementär“, „komplementär und alternativ“, „integrativ“ oder weiteren noch zu erwartenden Konstrukten versteht.

Die Klassischen Naturheilverfahren werden aber auch zunehmend als Bestandteil einer Traditionellen Europäischen Medizin (TEM) verstanden. Dieser Begriff ist bei weitem nicht so etabliert wie etwa Traditionelle Chinesische, Traditionelle Indische oder Traditionelle Koreanische Medizin. In diesen meist asiatischen Ländern anerkennen und fördern die Bevölkerung, Regierungen, Gesundheitssysteme und in allerdings sehr unterschiedlichem Ausmaß westlich ausgebildete Ärzte ihre eigenen medizinischen Wurzeln quasi spontan. Insbesondere in China ist zudem die TCM der staatlich gelenkten Exportstrategie unterlegen. Bestrebungen, die TEM zu definieren und das Konzept zu fördern, sind dagegen weitgehend spontan und unkoordiniert.

Wirkbedingungen der Naturheilverfahren?

1) Plausibilität

Zunächst beanspruchen sie Plausibilität auf dem Boden eines konventionellen Verständnisses von Physiologie und Pathologie des Organismus. Etwa für thermische Reize gibt es Thermorezeptoren, ein äußerst kompliziertes thermoregulatorisches System, das letztlich einen wichtigen Teil des autonomen Nervensystems ausmacht und durch Vernetzungen, die oft zu Unrecht auch als Reflexe bezeichnet wurden, auf das Geschehen im Körper auf vielfältige Weise Einfluss nehmen kann. So lassen sich durch repetitive, oft wechselwarme Reize in vielen Peripherien die Durchblutung und damit Funktionstüchtigkeit der Organe bessern, unmittelbar vaskuläre Prozesse wie Hypo- oder Hypertonie, Durchblutungsstörungen sind am ehesten zugänglich, aber auch Funktionsstörungen vieler Organsysteme wie der Atmung oder der Verdauung.

2) Selbstheilungskräfte

Als nächstes sind die viel zitierten Selbstheilungskräfte zu nennen. Jeder Mensch hat sie bereits als Kind bei oberflächlichen Hautverletzungen wie Schnitt- und Schürfwunden verspürt, wenn diese nach einer anfänglich bedrohlich blutigen, schmerzhaften, später exsudativen, danach verschorfenden Phase wirken, bis am Ende eine rosig frische, komplett wiederhergestellte Haut das verletzte Kind mit den Trauma wieder versöhnt. Es scheint dies eine Konstante, eine kollektive Erfahrung der Menschheit zu sein, die man gerne auf andere Störungen überträgt. Die Kernfrage der Naturheilverfahren lautet dabei, wie kann man diese Selbstheilungskräfte schon beim Gesunden unterstützten bzw. woran erkenne ich ihre unzureichende Funktionstüchtigkeit im Krankheitsfalle, ein sog. Heilhindernis? Solche Betrachtungen sind typisch für die sog. klassische Naturheilkunde. Von den später entwickelten westlichen Verfahren hat allenfalls die Neuraltherapie ein solches Denken übernommen, kann dieses allerdings nur topisch auf „Herde“ eingrenzen. Sie kann weniger systemisch denken und dabei etwa in Konstitution, Ernährung, Metabolismus, mikrobiologischen Belastungen, subtilen chronischen Entzündungen solche Hindernisse erkennen.

3) Anteil des Patienten

Ein in seiner Bedeutung nicht zu unterschätzender Anteil in der Philosophie westlicher Naturheilverfahren ist die Bedeutung des Eigenanteils des Patienten. Ohne dass sich die Naturheilkunde dessen bislang bewusst war, liegen hier Ähnlichkeiten zu den aufdeckenden westlichen psychotherapeutischen Techniken vor. Die Entwicklung aus der Freud’schen Neurosenlehre mündete Ende des 19./Anfang des 20 Jhdt. in der Herausstellung der eigenen Erkennung und dadurch gleichzeitig Neutralisierung dem Bewusstsein lange nicht zugänglicher Hemmnisse als Behandlungsmaxime zunächst der klassischen Psychoanalyse wie später auch der tiefenpsychologisch fundierten Gesprächstherapie. Ähnlich soll der naturheilkundliche Patient Einsicht in sein bisheriges krankheitsförderndes Verhalten sowie die aktive Umsetzung therapeutischer Empfehlungen zeigen. Dies ist naturgemäß in erster Linie in den Bereichen Ernährung, Bewegung und Ordnungstherapie möglich. Sämtliche Inhalte erfährt der Patient in einer aus heutiger Sicht eher als autoritär-direktiv vermittelten Sichtweise des Arztes.

Begründer der modernen Ordnungstherapie ist der bekannte Schweizer Arzt und Ernährungstherapeut Max Bircher-Benner (1867–1939). Sein Begriff kommt erstmals im Zusammenhang mit der eher ernährungsphysiologisch gemeinten „Ordnung in der Ernährung“ vor. Sehr schnell muss er jedoch erkannt haben, dass eine Adhärenz etwa an die von ihm in vielen Situationen favorisierte Rohkost positiv besetzt stimuliert bis indoktriniert werden muss. Auch die Traditionelle Chinesische und Indische Medizin geben selbständig umzusetzende Ernährungsempfehlungen ab, zusätzlich zur Bewegung wie Tai-Chi und Qigong im chinesischen, Yoga im indischen System. Über Motivations- oder Complianceprobleme erfahren wir hier in leicht zugänglichen Schriften jedoch nichts.

Woran das liegt, ist bislang kaum untersucht worden. Spekuliert werden muss, dass im Abendland schon in der griechischen Antike Individualität in der Lebensweise, aber auch individuelle Verantwortung eine größere Rolle spielen als in vergleichbaren Epochen in asiatischen Ländern. Spätestens seit der Aufklärung, die ja weiterhin eine ausschließlich europäische Epoche und Geisteshaltung zu sein beansprucht, ist das bürgerliche Individuum für Wohlergehen und Glücksgewinn weitgehend selbst zuständig.

4) Konstitution

Hier kann die Naturheilkunde weiterhin nicht auf Ergebnisse der Grundlagenforschung zurückgreifen, um deren Potenzial im Einzelfall abzuschätzen. Die in der Naturheilkunde angebotenen Parameter sind relativ krude („fülliger“, „lymphatischer“, „leerer“, „sanguinischer“, „cholerischer“ Typ u.ä.m.) und entstammen auch Zeiten, in denen gänzlich andere Morbiditäten und Diagnosemöglichkeiten das gesundheitliche Geschehen größerer Bevölkerungsgruppen wie die ärztlichen Verständnismöglichkeiten, aber auch ihren Erfahrungsschatz prägten. Zeitgemäße Anleitungen zur Einordnung der Typologien wären zu erarbeiten. Dies ist übrigens ein Manko, das die Naturheilkunde mit der Homöopathie teilt.

Kritischer Ausblick

Naturheilverfahren greifen grundsätzlich auf eine lange Geschichte, operable Definitionen sowie plausible Wirkmechanismen zurück.

Probleme und Diskrepanzen zwischen diesem Anspruch eines nahezu kanonisch abgeschlossenen Systems und seiner praktischen Realisierung sind nicht Gegenstand dieses Artikels, sollen aber kurz angerissen werden: Die Ordnungstherapie, ursprünglich auf den ärztlichen Diskurs beschränkt, erlebt derzeit den größten Wandel aller Naturheilverfahren in ihrem Selbstverständnis, z. B. durch eine breite und recht erfolgreiche Integration moderner Körpertherapien und Entspannungsverfahren, auch eklektizistischer Konstrukte wie Mindfulness based stress reduction (MBSR). Schon lange, bislang aber frustran wird ein zeitgemäßer neuer Begriff gesucht.

Betrachtet man allein die Materia medica, so ist die frühere Abgrenzung der Naturheilmittel zu chemisch definierten Arzneimitteln (historisch auch als Synthetika bezeichnet) durch die allein zulässige Herkunft aus dem Pflanzenreich schon seit Beginn des 20. Jhdt. durch Erweiterung auf jegliche Naturstoffe überholt: Prä- und Probiotika aus Bakterien und Pilzen, Multienzyme und Immunmodulatoren auch tierischer Herkunft (Pankreasenzyme, Thymus- und andere Organpräparate), direkte animalische Therapien mit Blutegeln und Fischen, Geoprodukte (Heilerden, Lehm, Moor) und Algenpräparate.

Insbesondere im ZAEN wurde schon seit geraumer Zeit eine quasi natürliche Erweiterung dieses Verständnisses insbesondere durch neu einzuschließende Verfahren praktiziert, zunächst die Neuraltherapie, später aber auch die Akupunktur als erste außereuropäische Methode sowie technisch gestützte Verfahren wie Sauerstoff-/Ozon-/HOT-/UVB-Therapien. Diese Entwicklungen, die offensichtlich nicht mehr in das überlieferte Verständnis von Naturheilverfahren integrierbar waren, hat der ZAEN dann folgerichtig 2000 durch eine Namenserweiterung um den Begriff „und Regulationsmedizin“ inkorporiert. Mit einer operablen Füllung dieses sicherlich interessanten Ansatzes ist er jedoch dabei ähnlich anderen, die den Begriff „moderne Naturheilverfahren“ gebrauchen, bislang auf halber Strecke stehen geblieben.

Exkurs: Eine moderne Bestätigung der Selbstheilungskräfte aus der Onkologie?

In der Onkologie hat das Selbstheilungsprinzip mit der Einführung sog. Checkpoint-Inhibitoren eine überraschende Bestätigung durch die konventionelle Medizin und in zumindest diesem Fall ein zeitgemäßes molekularbiologisches Verständnis erfahren. Darauf kann auch die Naturheilkunde aufbauen.

Das Prinzip einer spontanen wie induzierbaren immunologischen Tumorkontrolle (immunological surveillance) wurde erstmals 1970 von dem renommierten australischen Mikrobiologen, Immunologen und späteren Nobelpreisträger Sir Frank Macfarlane Burnet (1899–1985, Nobelpreis für Physiologie oder Medizin 1960 für seine Arbeiten über immunologische Toleranz) komplett ausformuliert [4].

Die konventionelle Onkologie hatte es trotz der überragenden Reputation des Autors über Dekaden weitestgehend ignoriert, wenn nicht sogar explizit abgelehnt. In den Teilen der Naturheilkunde, die sich mit Onkologie beschäftigten, fiel es dagegen so bekannt explizit, oft aber auch nur implizit auf fruchtbaren Boden, postuliert es doch eine in jedem Menschen über den überwiegenden Teil seines Lebens anzutreffende immunologische Kompetenz, spontan etwa durch Mutationen entstehende bösartig entartete Zellen, nach Stimulation möglicherweise auch größere Tumormanifestationen zu eliminieren. Erst wenn dieser Abwehrmechanismus zusammenbräche oder durch exogene Bedingungen behindert würde, könnten sich makroskopische Tumorformationen bilden. Fortan war die Optimierung dieser körpereigenen Kompetenz etwa nach Schäden durch onkologische oder andere Therapien ein Hauptaugenmerk einer naturheilkundlich ergänzten, später auch komplementär genannten Onkologie. Die Ablehnung durch die konventionelle Onkologie schien die Attraktivität dieses Konzeptes eher zu erhöhen.

Mit der Ausformulierung der Checkpoint-Hypothese und der sich anschließenden Entwicklung und klinischen Erprobung und Einführung sog. Checkpoint-Inhibitoren bis in die Routine fand diese Theorie ab etwa 2000 eine späte Bestätigung, wenngleich in etwas anderem Lichte. Zumindest bestimmte Tumoren entstehen demnach nicht in erster Linie, weil die immunolgoical surveillance nachlässt, sondern weil Zelllinien gegenüber einem äußerst kompetenten Immunystem Kaschierungen entwickeln, die sie unverletzbar machen. Gelingt es dagegen, diese zu entfernen, ist die Attackierung durch das körpereigene System und damit oft dramatische Besserungen auch weit fortgeschrittener Tumorerkrankungen wieder möglich. In naturheilkundlicher Terminologie wird ein Heilhindernis ausgeräumt – durch molekularbiologische Forschungen an vorderster Front.

Bislang sind bösartige Erkrankungen mit einer hohen Immunogenität die besten Kandidaten. Schon lange wurden etwa das maligne Melanom oder Nierenzellkarzinome so eingeordnet – einerseits durch akribische Beobachtung seltener Spontanheilungen, andererseits durch das gelegentlich überraschend gute Ansprechen auf unspezifische Immuntherapien wie sie von der Naturheilkunde mit Hyperthermie, Mistel- und Thymustherapie etc., von der konventionellen Onkologie insbesondere mit Interferonen und Interleukinen unternommen wurden.

Dr. med. Rainer Stange
Internist mit den Zusatzbezeichnungen Naturheilverfahren und Physikalische Therapie

Interessenkonflikt: Der Autor erklärt, dass keine Interessenkonflikte bestehen.

[1] Approbationsordnung für Ärzte. S. 14 § 27 (1). Zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 15.8.2019 I, 1307; Zitiert aus: www.gesetze-im-internet.de/_appro_2002/ÄApprO_2002.pdf (Zugriff: 9.11.2019)

[2] Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern). (Muster-) Weiterbildungsordnung 2018 in der Fassung vom 20.09.2019 Berlin, November 2018, S 374; Zitiert aus: www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/Weiterbildung/20190920_MWBO-2018.pdf (Zugriff: 9.11.2019)

[3] Bundesärztekammer Ärztestatistik zum 31. Dezember 2018, S. 4; Zitiert aus: www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/Statistik2018/Stat18AbbTab.pdf (Zugriff: 9.11.2019)

[4] Burnet FM. Immunological Surveillance. London: Pergamon; 1970